Therapieablauf

Voraussetzung zur Therapie

Um mit der Behandlung beginnen zu können, benötigen Sie sowohl für die Physiotherapie, als auch für die Osteopathie eine Ärztliche Verordnung.

 

Diese muss enthalten:

  • Art der durchzuführenden Behandlung (Physiotherapie oder Osteopathie)
  • Anzahl (optimaler weise 6-10x Einzeltherapie)
  • Dauer (30, 45 oder 60 Minuten)
  • Diagnose
  • Vermerk für Hausbesuch*

* Hausbesuche

Ein Hausbesuch ist nur möglich, wenn dieser medizinisch indiziert ist, also von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt als notwendig erachtet wird.

 

 

Terminvereinbarung

Zur Terminvereinbarung bitte ich Sie um telefonische Kontaktaufnahme. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es uns während einer Behandlung nicht möglich ist, sofort Ihren Anruf entgegen zu nehmen, da wir diese Zeit voll und ganz unseren Patienten widmen. Wir rufen jedoch so bald als möglich zurück – dazu hinterlassen Sie uns bitte eine Mailboxnachricht mit Name, Telefonnummer unter der wir Sie erreichen können, sowie Ihrem Anliegen.

 

Gerne können Sie auch eine Terminanfrage per E-Mail tätigen, auch hier sind wir bemüht, so rasch wie möglich zu antworten.

Erste Therapie

Bitte bringen Sie zur ersten Therapie folgendes mit:

 

  • Ärztliche Verordnung
  • Vorhandene Befunde (z.B. Röntgenbilder, MRT, etc.)
  • Bequeme Kleidung
  • Großes Handtuch

 


Hinweis zur Terminvergabe

 

Die Terminvergabe in unserer Praxis dient einerseits einem zeitgemäßen Behandlungsverlauf. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass zum Behandlungstermin auch Ihr Therapeut für Sie als Patient zur Verfügung steht und Sie ohne größeren Zeitverlust behandelt werden können.

 

Wir vergeben die Termine individuell. Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, dürfen wir Sie bitten, den

 

Behandlungstermin mindestens 24 Stunden vor

 

Behandlungsbeginn abzusagen.

 

 

Wenn Sie später absagen oder ohne Absage die Behandlung nicht in Anspruch nehmen und es uns nicht möglich ist, den Behandlungstermin anderweitig zu belegen, müssen wir Ihnen die Behandlungskosten leider in Rechnung stellen.