Bewilligung & KostenrüCkerstattung

Bewilligung

Um mit Ihrer Kasse rückverrechnen zu können, müssen Sie vorab die Verordnung bewilligen lassen. Gerne sind wir Ihnen bei der Bewilligung behilflich. Dazu ist es notwendig, eine ärztliche Verordnung zum Ersten Termin mitzubringen. Detaillierte Informationen finden sie dazu im Menüpunkt "Therapieablauf"

 

Kostenrückerstattung

Physiotherapie

Wir sind Wahltherapeut(inn)en für alle Krankenkassen, das heißt Sie reichen nach Bezahlung ihrer Honorarnote an Ihren Therapeuten diese bei Ihrer Krankenkasse ein.

 

Zum Einreichen benötigen Sie

         Die Bewilligte Verordnung

         Die saldierte, detaillierte Honorarnote

 

Die Höhe des Selbstbehaltes variiert von Kasse zu Kasse. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer zuständigen Krankenkasse. Selbstbehalte können häufig bei Zusatzversicherungen geltend gemacht werden. Bitte erkundigen Sie sich dazu.

Aktuelle Tarife der ÖGK OÖ

 

Osteopathie

Aus rechtlichen Gründen benötigen Sie eine Überweisung vom Arzt ihres Vertrauens.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir, als Wahleinrichtung, für Osteopathie keine Direktverrechnung mit den Krankenkassen ermöglichen können. Osteopathische Behandlungen werden von Zusatzversicherungen zum Teil oder zur Gänze übernommen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung (Zusatzversicherung).

 

 

Präventive physiotherapeutische und osteopathische Behandlungen

In Form von Beratung und vorbeugenden Behandlungen können Sie noch bevor es zu Beschwerden kommt, unsere therapeutische Unterstützung ohne ärztliche Zuweisung in Anspruch nehmen. Die Kosten für präventive Behandlungen sind zur Gänze von Ihnen selbst zu tragen.